Der Verlust eines nahen Verwandten ist ein tragisches Ereignis. Neben der Trauer muss man sich jedoch auch sofort den unumgänglichen und in diesem Moment belastenden Behörden- und Verwaltungsformalitäten stellen.
Zu erledigen Formalitäten bei einem Todesfall
Innerhalb der 15 Tage nach dem Trauerfall:
- Mitteilung an den Arbeitgeber (im zutreffenden Fall «Onem» oder, falls die verstorbene Person in Pension war, die Rentenkasse;
- Mitteilung an die Krankenversicherung;
- Mitteilung an die Banken (oder Post);
- Einleitung der Abwicklung einer eventuell bestehenden Lebensversicherung;
- Regelung der Wohnung: Strom, Miete usw.; sei es die Auflösung oder Ummeldung der Wohnung auf einen anderen (im zutreffenden Fall Ihren) Namen.
Innerhalb des Monats nach dem Trauerfall:
- Beantragung des Sterbegeldes bei der Sozialversicherung und den Rentenkassen;
- Terminvereinbarung mit dem für das Testament zuständigen Notars;
- Mitteilung an das Finanzamt bezüglich der Einkommen- und Wohnsteuer;
- Eingabe einer Einkommenserklärung der verstorbenen Person.
Innerhalb der 6 Monate nach dem Trauerfall
- Falls Sie ein Ehepartner oder eines der Kinder der verstorbenen Person sind: Eventueller persönlicher Anmeldungsantrag bei der Sozialversicherung.
Mit einer Entscheidung für unsere Avenia-Begleitung entlasten Sie Ihre Angehörigen in diesen schwierigen Monaten und stellen eine ordnungsgemäße Erledigung dieser Aufgaben sicher.