Einen Trauerfall angeben

Der Verlust eines nahen Verwandten ist ein tragisches Ereignis. Neben der Trauer muss man sich jedoch auch sofort den unumgänglichen und in diesem Moment belastenden Behörden- und Verwaltungsformalitäten stellen.


Innerhalb der 15 Tage nach dem Trauerfall:

  • Mitteilung an den Arbeitgeber (im zutreffenden Fall «Onem» oder, falls die verstorbene Person in Pension war, die Rentenkasse;
  • Mitteilung an die Krankenversicherung;
  • Mitteilung an die Banken (oder Post);
  • Einleitung der Abwicklung einer eventuell bestehenden Lebensversicherung;
  • Regelung der Wohnung: Strom, Miete usw.; sei es die Auflösung oder Ummeldung der Wohnung auf einen anderen (im zutreffenden Fall Ihren) Namen.

Innerhalb des Monats nach dem Trauerfall:

  • Beantragung des Sterbegeldes bei der Sozialversicherung und den Rentenkassen; 
  • Terminvereinbarung mit dem für das Testament zuständigen Notars;
  • Mitteilung an das Finanzamt bezüglich der Einkommen- und Wohnsteuer; 
  • Eingabe einer Einkommenserklärung der verstorbenen Person.

Innerhalb der 6 Monate nach dem Trauerfall

  • Falls Sie ein Ehepartner oder eines der Kinder der verstorbenen Person sind: Eventueller persönlicher Anmeldungsantrag bei der Sozialversicherung.
  • Mit einer Entscheidung für unsere Avénia-Begleitung entlasten Sie Ihre Angehörigen in diesen schwierigen Monaten und stellen eine ordnungsgemäße Erledigung dieser Aufgaben sicher.

 

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